Datenschutz

Zu den Pflichten eines Unternehmens, vertreten durch seine Geschäftsführer gehört das Aufstellen und Verwirklichen eines Sicherheitskonzept für die Informationstechnik.

Hilfe für die Erarbeitung eines solchen Konzepts bieten die IT-Grundschutz-Kataloge vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Wir benennen diesen wichtigen Bereich, weil wir Sie bei der Erarbeitung einer Handlungsanweisung unterstützen können.

Notfallplan

Jede zweite Firma hat keinen Notfallplan.

  • Was machen Sie, wenn es gebrannt hat?
  • Wenn die Hartware gestohlen wurde?
  • Wenn ein einziger Blitzeinschlag in der Nachbarschaft ihre wichtigsten elektronischen Geräte zerstört?
agrostar/datenschutz/start.txt · Zuletzt geändert: 2011/03/19 14:37 von Otto Riehl, Herausgeber