Übersicht
Zu den Pflichten eines Unternehmens, vertreten durch seine Geschäftsführer gehört das Aufstellen und Verwirklichen eines Sicherheitskonzept für die Informationstechnik.
Hilfe für die Erarbeitung eines solchen Konzepts bieten die IT-Grundschutz-Kataloge vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Wir benennen diesen wichtigen Bereich, weil wir Sie bei der Erarbeitung einer Handlungsanweisung unterstützen können.
Jede zweite Firma hat keinen Notfallplan.